Lobbyismus

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt unmissverständlich, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volke in Wahlen [...] ausgeübt wird. Dies gilt für Bundes- wie Landesparlamente. Sie zählen damit zu den einzigen Organen, die unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Kein anderes Verfassungsorgan ist derart vom Volk legitimiert und gleichermaßen verantwortlich. Das Grundgesetz legt aber noch weitaus mehr fest. Es bestimmt abschließend die Teilung der vom Volke ausgehenden Gewalt in Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Jedes staatliche Handeln lässt sich durch Legitimationsketten auf den parlamentarischen Gesetzgeber zurückführen und darf in unserem Rechtsstaat nicht durchbrochen werden. Zuletzt konzentriert sich sämtliche Verantwortung in den Parlamenten und diese müssen alles Wesentliche selbst entscheiden.

Seit einiger Zeit kommen im politischen Diskurs weitere Gewalten vor, die für negativen Einfluss auf die Politik nicht verantwortlich gemacht werden. Von der vierten Gewalt ist die Rede. Damit sind Medien gemeint, die von Talkshow-Parlamentarismus bis Zeitung für Stimmungsmache sorgen. Zeitungen und Fernsehen und Internet schaffen es Politiker hoch- oder runterzuschreiben, einige vergehen sich an Wahrheit, indem sie strafrechtlich relevante Vergehen als belanglose Kleinigkeiten bagatellisieren. Neben der vierten Gewalt ist seit kurzem auch der Begriff der fünften Gewalt verbreitet. Er beschreibt den Einfluss von Interessenverbänden – den Lobbys – auf unsere parlamentarische Demokratie. Was das für uns bedeutet, soll hier kurz erläutert werden.

Was ist Lobbyarbeit

Die modernen technischen Möglichkeiten erlauben die schnelle und flächendeckende Verbreitung von Informationen weltweit. Wir erleben hektische, hochkomplexe Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger zügige politische Reaktionen auf aufgeworfene Fragen erwarten. In schlichter Konsequenz müssen Sachverhalte schnell erfasst und darauf beruhende Entscheidungen ebenso schnell getroffen werden. Getrieben von der Schnelligkeit der Abläufe können sich Politiker - der eine mehr der andere weiniger –  nicht mehr ausreichend mit Themen befassen, es fehlen ausreichende (zeitliche) Kapazitäten. Politiker werden zu getriebenen Akteuren und sie reagieren statt zu agieren.

Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre VertreterInnen auf Bundesebene und sie tun dies in unterschiedlichen Abständen auf Länderebene. Damit geben die Wählerinnen und Wähler ihre verfassungsrechtlich zugestandene Macht an VertreterInnen ab. Die Parlamentarier vertreten ihr WählerInnen im Parlament.

Was aber passiert zwischen den Wahlen? Was wenn Gesetzgeber Ideen und Vorstellungen haben, die vollkommen an denen einzelner oder einer Minderheit vorbei geht, sie vielleicht sogar massiv schlechter stellt? Betroffene Menschen treffen sich und bilden Interessenverbände, die sich für ihre Belange einsetzen und dies dann mehr oder minder stark an die VolksvertreterInnen herantagen. Diese Lobbyisten nehmen Einfluss auf Parlamentarier und vertreten ihre Partikularinteressen. Das ist per se legitim. Wenn sich der DGB für Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzt, denkt wohl kaum jemand an Lobbyismus. Das Bundesverfassungsgericht machte 1956 in seinem Urteil zum Verbot der KPD die Zulässigkeit der Einwirkung auf parlamentarische EntscheidungsträgerInnen deutlich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 5, 85, 232) formulierte: „Es lässt sich nicht bezweifeln, dass außerparlamentarische Aktionen vielfältiger Art denkbar sind, die einer legitimen Einwirkung auf das Parlament dienen können, vor allem soweit sie dazu bestimmt sind, die Abgeordneten über die bei den Wählern zu bestimmten politischen Fragen vorhandenen Meinungen zu unterrichten. An sich ist es daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass “Interessentengruppen” auf die Mitglieder des Parlaments einzuwirken suchen [...].“

Aufgrund der Komplexität und Schnelllebigkeit der Moderne, brauchen Politiker, Ministerialeben fachkundige Beratung von Lobbyverbänden, vertritt Edda Müller von Transperency International. Danach schaffen es also weder Parlamentarier noch Minister und die Verwaltung sich in der Komplexen Welt zu Recht zu finden und sie sind angewiesen auf externe Hilfe. Lobbyisten und versuchen also mit Fachwissen die Informationsasymmetrie von realer Welt und Beamtenmuff zu mindern. Das zur positiven Sicht auf Lobbyisten.

Problematisch wird dieses System, wenn Politiker ihre Objektivität verlieren, wenn sie nicht mehr einschätzen können oder wollen, was das Ziel der Lobbyisten ist. Klar ist, dass es sich um Interessen einzelner Gruppen handelt. Klar ist auch, dass diese Gruppen ihre Anliegen als richtig, wichtig und gut einschätzen. Damit stehen sie aus Sicht der Lobbyisten auch über anderen Interessen. Aufgabe der Politik ist es den – sicherlich sachlichen und fachlichen kompetenten – Ausführungen die Einseitigkeit zu nehmen und die Partikularinteressen in die Gesamtheit einzuordnend. Geben Politiker ihnen nach, ohne sie auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen, verletzten sie den Auftrag der Wählerinnen und Wählern. Ausreichend Fälle sind bekannt, in denen Politiker schlicht die Gesetzesentwürfe der Interessenvertreter übernommen haben – ein grober Fehler.

Politiker sind eben nicht allein gewählt um „ihren“ Wahlkreis zu Repräsentieren. Sie sind auch dafür verantwortlich Interessen aller gegeneinander abzuwägen und sich der sozialen Tragweite zu gegenwärtigen. Unterlassen sie dies und geben partikularen Interessen nach, vergreifen sie sich an den Wählerinnen und Wählern und darüber hinaus an allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Auch die Politiker sind in der Pflicht sich über vorgebrachte Belange zu informieren und die Einflussnahme der Lobbys mit Bedacht zu bewerten, sie sind nicht verpflichtet dieses „Spiel“ mitzumachen. Sollte die Schnelligkeit der Zeit dies nicht mehr zulassen, so muss diesem Treiben notfalls auch gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Kommitologie in Deutschland

Auffällig ist die Verlagerung von Entscheidungen in Kommissionen oder Expertengremien. Die unrühmlichen Hartz-Reformen sind zwar von der Rot/Grünen Koalitionären beschlossen worden, die Entscheidungen zum (erneuten) Ausstieg aus der Atomenergie wurde von Schwarz/Gelb getroffen. Beide Gesetze beruhen aber auf der Vorarbeit von Kommissionen und Gremien, deren demokratische Legitimation äußerst fragwürdig ist. Zwar bleibt das Parlament letztendlich das entschiedene Gremium. Einziger politischer Vertreter in der Hartz-Kommission war Wolfgang Tiefensee (damals Oberbürgermeister in Leipzig)  jedoch auch er nicht als Vertreter des Bundestages. Die Entscheidung über den Atomausstieg wurde auf die  Empfehlung einer Ethikkommission gestützt, die auch ohne VertreterInnen des Bundestages auskommen musste. In beiden Fällen waren weder Vertreter der Regierung, noch der Opposition anwesend. Ein bemerkenswerter Vorgang.

Legt man hier den Maßstab demokratischer Legitimation an, fällt es schwer dies als parlamentarische Willensbildung zu bezeichnen. Die Bundestagsabgeordneten heben zwar ihre Hände für Gesetze die aufgrund von externen Beratern zustande gekommen sind. Am Entstehungsprozess waren sie nicht beteiligt und konnten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger anfangs nicht einbringen. Wir müssen uns auch selbst fragen, ob wir uns von dieser medialen Welt der schnellen Bilder, Entscheidungen und Erwartungen treiben lassen wollen, oder ob wir den Parlamentariern und Ministerialbeamten nicht mehr Zeit einräumen wollen, um Entscheidungen auf ausreichend Fakten fußend treffen zu treffen. Die Verlagerung in externe Gremien kann nicht der Weg sein der Komplexität zu entfliehen.

Europa kann es besser?

In Deutschland müssen sich Verbände seit 1972 in eine Liste eintragen, wenn sie an Anhörungen im Bundestag teilnehmen – mittlerweile sind es ca. 2100 Verbände. Nicht alle großen Verbände finden sich nicht in diesen Listen wieder. Fraglich ist auch welch Transparenz mit der bloßen Eintragung erreicht werden kann. Mitte 2008 errichtete die EU-Kommission ein Lobbyregister. 2010 waren auf dieser Plattform 2.823 Interessenvertretungen eingetragen. In Anbetracht der insgesamt ca. 15.000 Lobbyisten(verbände) in Europa wird sehr deutlich wir kurz der Kommission der Wurf zur Etablierung eines transparenten Systems zur Offenlegung der einflussnehmenden Verbände gelungen ist. Die ursprünglich verpflichtend geplante Registrierung der europäischen Lobbyisten auf der Internetseite, ist letzten Endes doch freiwillig geblieben. Warum dieser Weg beschritten wurde, ist nicht klar. Ein Beweggrund mag gewesen sein verschiedenen Lobbyvertreter nicht zu stigmatisieren oder ihre Interessen zu schützen. Frage ist jedoch, ob nicht gerade eine Freiwilligkeit diejenigen an den Pranger stellt, die Aufforderung sich freien Stückes mit Angaben zu Interesse und finanziellem Aufwand zu registrieren nicht Folge leisten. Schnell vermutet man hinter der Entscheidung alles andere als die stringente Umsetzung von Transparenz.

Wie in Deutschland, so finden sich auch auf europäischer Ebene Ansätze den Lobbyismus aus der Schmuddelecke zu holen. Es müsste im höchst eigenen Interesse der Lobbyverbände sein hier Transparenz herzustellen. Dass Autokonzerne nicht für die Abschaffung des Autos eintreten, dass Erdölkonzerne sich nicht für den sofortigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern einsetzen ist jedem Menschen schnell klar. Die Frage ist, wie standhaft Politiker gegenüber den Versuchungen und der Einflussnahme sind. Eine Liste darüber wer wann mit wen gesprochen hat, schafft mit Sicherheit notwendige Klarheit und hilft auch den Politikern nicht den Partikularinteressen nachzugeben – denn der Bürger wird auf der Basis von Einflussnahmen getroffenen Entscheidung nicht goutieren. Letzten Endes müssen aber die Politiker selbst entscheiden, wie glaubwürdig die Bevölkerung das Anliegen, sich gegen Lobbyismus zu verwahren, nehmen soll. Noch entscheiden Parlamente über die Gesetze und die setzen sich aus Politikern zusammen, die sich tatsächlich nicht zu Abnickern deklassieren lassen sollten.

VERANSTALTUNGSHINWEIS:

Am Montag, den 19. September 2011, findet in den Hamburger Kammerspielen (Logensaal), Hartungstr. 1, die Veranstaltung “LOBBYrepublik Deutschland” statt.

In einer offenen Diskussion mit dem Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD), Timo Lange aus Köln von Lobbycontrol und der Wirtschaftsjournalistin Christiane Oppermann.

Motto der Veranstaltung: “Wir wollen nicht lamentieren über die böse Welt. Sondern konkrete Schritte gegen Lobbyismus und Klientelpolitik diskutieren.”

Kommentieren ist momentan nicht möglich.